– Letzte Bearbeitung: 16.08.2024, 21:46:53, Bernd Kick –
- Herrscher von Thüringen 1933-45
- Geschichte der DDR
- Strafrecht DDR
- Buchenwald nach 1945
- SED-Opfer
- 17. Juni in Thüringen
- Landwirtschaft in der DDR
- FDJ in SBZ und DDR
- Jugendwerkhöfe
- Jugend und Stasi
- Der erste Mensch im Weltall
- Wehrkundeunterricht
- Die Mangelverwaltung
- Der letzte AuswegDie ständige Ausreise
- Treuhandanstalt
Tja, der Intershop und die sagenumwobene GENEX! Hier war es mit der Versorgung und alltäglichen Rennerei nach allem Möglichen nicht so arg – ganz im Gegenteil: Man mußte nicht mal selbst über Westgeld oder Forumschecks verfügen, seinen Wohnsitz in Ostberlin haben (da sah es versorgungstechnisch nicht ganz so düster aus) oder privilegierter Nomenklaturkader mit Zugang zu diversen Sonderversorgungs-Einrichtungen sein. Die zahlungs- und schenkungsbereite Verwandtschaft im Lande des Klassenfeindes reichte schon und man wurde auf Wunsch und gegen Aufpreis auch frei Haus beliefert! Ganz nebenbei profitierte die DDR hier sogar am chronischen Mangel im Lande. Dumm war nur dran, wer keinen Zugang zu Westgeld und auch keine ‘bucklige’ Verwandschaft jenseits der Grenze hatte. Ostgeld alleine reichte (ausgenommen bei den o.g. Nomenklaturkadern) jedenfalls nur sehr bedingt hin.
Im Selbstverständnis der DDR und der regierenden Staatspartei SED wurde das Verlassen ihres Staates durch Mitglieder der werktätigen Bevölkerung als unentschuldbarer Verrat am werktätigen Volk und Sozialismus gewertet, dem es in aller Konsequenz entgegen zu treten war. Menschliche Belange, z.B. Anträge aus familiären Gründen, spielten hier grundsätzlich eine absolut untergeordnete Rolle.
Wer die DDR dauerhaft verlassen wollte, mußte einen schriftlichen Antrag auf ständige Ausreise stellen – kurz Ausreiseantrag genannt.
Wer diesen Schritt vollzog, war sich in aller Regel im Klaren darüber, daß er nunmehr überwacht und Schikanen durch die staatlichen Organe und Entscheidungsträger ausgesetzt wurde. Die Dauer und das Verfahren der Ausreisegenehmigung gestaltete sich für Außenstehende und die Betroffenen völlig undurchsichtig, war jedoch auf der Grundlage einer streng geheimen Anweisung des DDR-Innenministerium “geordnet”.
Meist verloren die Antragsteller ihren Arbeitsplatz, durften nicht studieren, u.v.m Indem man zudem ihren Personalausweis einzog und ihnen dafür eine Klappkarte mit einem Vermerk aushändigte, wurden die Antragsteller in der Öffentlichkeit wie Kriminelle behandelt.
Andererseits wurde Ausreiseanträgen von nicht mehr berufstätigen Rentnern, zumindest wenn sie keine Geheimnisträger im Sinne der SED waren, durchaus großzügig und problemlos stattgegeben. Die damit verbundene Entlastung der Renten- und Sozialsysteme dürfte hier der entscheidende Punkt gewesen sein.
Wer die DDR dauerhaft verlassen wollte, mußte einen schriftlichen Antrag auf ständige Ausreise stellen – kurz Ausreiseantrag genannt.
Wer diesen Schritt vollzog, war sich in aller Regel im Klaren darüber, daß er nunmehr überwacht und Schikanen durch die staatlichen Organe und Entscheidungsträger ausgesetzt wurde. Die Dauer und das Verfahren der Ausreisegenehmigung gestaltete sich für Außenstehende und die Betroffenen völlig undurchsichtig, war jedoch auf der Grundlage einer streng geheimen Anweisung des DDR-Innenministerium “geordnet”.
Meist verloren die Antragsteller ihren Arbeitsplatz, durften nicht studieren, u.v.m Indem man zudem ihren Personalausweis einzog und ihnen dafür eine Klappkarte mit einem Vermerk aushändigte, wurden die Antragsteller in der Öffentlichkeit wie Kriminelle behandelt.
Andererseits wurde Ausreiseanträgen von nicht mehr berufstätigen Rentnern, zumindest wenn sie keine Geheimnisträger im Sinne der SED waren, durchaus großzügig und problemlos stattgegeben. Die damit verbundene Entlastung der Renten- und Sozialsysteme dürfte hier der entscheidende Punkt gewesen sein.
Die Veröffentlichung der Aufsätze (außer den separaten Abhandlungen “Intershop und Genex” und “Der letzte Ausweg”) erfolgte mit freundlicher Genehmigung der Landeszentrale für politische Bildung in Thüringen, Erfurt. Weitere Angaben siehe auch die Impressen der Werke.
Hinweis: Aus urheberrechtlichen Gründen wurden die in den originalen Druckwerken vorhandenen fotografischen Aufnahmen ausgeblendet.
Hinweis: Aus urheberrechtlichen Gründen wurden die in den originalen Druckwerken vorhandenen fotografischen Aufnahmen ausgeblendet.